Schutzimpfung
in Ihrer Rhein-Apotheke in Karlsruhe

Corona-Schutzimpfung

Grippe- und COVID-19-Impfung am selben Termin

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer COVID-19-Impfung auch eine Grippeimpfung erhalten möchten, können Sie am Ende der Buchung Ihres COVID-19-Impftermins einen zeitgleichen Termin für die Grippeimpfung hinzufügen.

Beide Impfungen werden dann beim selben Termin durchgeführt.

Bitte beachten Sie:

Die Kombination beider Impfungen ist nur ausgehend von einem COVID-19-Impftermin buchbar – nicht umgekehrt.

Für die Grippeimpfung muss zusätzlich der separate Bogen zur Grippeschutzimpfung ausgefüllt werden.

Unterlagen vorab online ausfüllen

Nach Ihrer Online-Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Weiter unten in dieser E-Mail finden Sie den Link „Erforderliche Dokumente einsehen“. Dort können Sie den für die COVID-19-Impfung erforderlichen Bogen bereits online ausfüllen und speichern.

Die erforderliche Unterschrift erfolgt beim Termin – entweder digital vor Ort oder, falls erforderlich, auf einem von uns ausgedruckten Bogen.

Alternativ können Sie das Dokument selbst öffnen, ausdrucken und ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen. Die Unterschrift kann dann vor Ort erfolgen.

In der Bestätigungsmail finden Sie außerdem einen Aufklärungsbogen zur COVID-19-Impfung. Bitte lesen Sie diesen vor Ihrem Termin aufmerksam durch. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich. Offene Fragen können Sie gerne beim Impftermin mit uns besprechen.

Welchen COVID-19-Impfstoff verwenden wir?

Wir verwenden aktuell den variantenangepassten COVID-19-Impfstoff Comirnaty® LP.8.1 30 µg/Dosis von BioNTech/Pfizer.

Für wen ist die COVID-19-Impfung empfohlen?

Nach der aktuellen STIKO-Empfehlung ist eine jährliche COVID-19-Impfung – einmal pro Saison – für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sowie für bestimmte beruflich oder persönlich exponierte Personengruppen empfohlen.

Bei uns können Personen ab 18 Jahren geimpft werden, wenn eine entsprechende Impfempfehlung besteht.

Dazu gehören insbesondere:

  • Personen ab 75 Jahren
  • Personen mit einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf erhöht, beispielsweise:
    • chronische Erkrankungen der Atemwege, z. B. COPD
    • chronische Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenerkrankungen
    • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
    • Adipositas
    • chronische neurologische Erkrankungen, Demenz, geistige Behinderung, psychiatrische oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
    • syndromale Erkrankungen, z. B. Trisomie 21
    • angeborene oder erworbene Immundefizienz
    • bösartige Tumorerkrankungen
    • Long- oder Post-COVID
  • Bewohnende von Pflegeeinrichtungen sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personal in Pflegeeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Bewohnenden
  • Medizinisches Personal mit einem erhöhten beruflichen SARS-CoV-2-Infektionsrisiko oder mit Betreuung besonders gefährdeter Patientinnen und Patienten
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen nach einer COVID-19-Impfung voraussichtlich keine ausreichende schützende Immunantwort erreicht werden kann

Gesunden Personen unter 75 Jahren, bei denen keine der genannten zusätzlichen Indikationen vorliegt, wird eine jährliche COVID-19-Impfung von der STIKO derzeit nicht allgemein empfohlen.

Die Angaben zur Impfberechtigung erfolgen bei uns grundsätzlich per Selbstauskunft. Schriftliche Nachweise über eine Grunderkrankung oder berufliche Tätigkeit müssen in der Regel nicht mitgebracht werden.

Abstand zur letzten Impfung oder Infektion

Zwischen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion oder der letzten COVID-19-Impfung und der erneuten Impfung sollte möglichst ein Mindestabstand von sechs Monaten eingehalten werden.

Besondere Hinweise Immundefizienz oder Immunsuppression

Eine Immundefizienz kann gerade ein Grund für eine COVID-19-Impfung sein. Da bei einer relevanten Einschränkung der Immunantwort jedoch eine individuell angepasste Impfplanung erforderlich sein kann, führen wir die Impfung in diesem Fall nur nach vorheriger ärztlicher Rücksprache bzw. mit ärztlichem Attest durch.

Krebsbehandlung

Wenn Sie sich aktuell in einer Krebsbehandlung befinden, klären Sie bitte vorab mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, ob und zu welchem Zeitpunkt die Impfung durchgeführt werden kann.

Eine mündliche Bestätigung, dass diese Rücksprache erfolgt ist, ist für uns ausreichend. Eine schriftliche Bescheinigung müssen Sie nicht mitbringen.

Schwangerschaft

COVID-19-Impfungen während einer Schwangerschaft führen wir bei uns nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache durch. Bitte nehmen Sie deshalb vor der Terminbuchung Kontakt mit uns auf.

Voraussetzungen für die Impfung

Damit wir einen sicheren und reibungslosen Ablauf gewährleisten können, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kein akuter Infekt mit Fieber über 38,5 °C, insbesondere keine akute COVID-19-Infektion
  • Keine bekannte Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffs – bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Termin in der Apotheke.
  • Keine operativen Eingriffe innerhalb der folgenden drei Tage
  • Bei Immundefizienz, Immunsuppression, laufender Krebsbehandlung oder Schwangerschaft beachten Sie bitte die oben genannten besonderen Hinweise.

Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin mit

  • Versichertenkarte – bei gesetzlich Versicherten erforderlich
  • Impfausweis bzw. vorhandene COVID-19-Impfnachweise, sofern vorhanden
  • Bogen zur COVID-19-Impfung – nur wenn Sie das Dokument selbst ausgedruckt und ausgefüllt haben. Bei vorheriger Online-Ausfüllung müssen Sie keinen Ausdruck mitbringen.

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin.

Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um eine rechtzeitige Absage. Vielen Dank!

Informationen für Privatversicherte

Privatversicherte können ebenfalls bei uns geimpft werden.

Für die Impfdienstleistung berechnen wir 25 € pro Impfung. Für den von uns verwendeten, zentral beschafften COVID-19-Impfstoff fallen keine zusätzlichen Impfstoffkosten an.

Sie erhalten von uns einen Abrechnungsbeleg mit Ausweisung der Impfdienstleistung einschließlich der entsprechenden Impfziffer.

Bitte klären Sie die Erstattungsmöglichkeit vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung.

Zum Vergleich: Eine COVID-19-Impfung in einer Arztpraxis wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Je nach den zusätzlich abgerechneten ärztlichen Leistungen können die Kosten bei etwa 30 € oder darüber liegen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: (07 21) 955 02 60

PDF zum Download: Datenschutzinformation zu Schutzimpfungen in der Apotheke (Grippe und COVID-19)

Grippe-Schutzimpfung

Grippe- und Corona-Impfung am selben Termin

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer Grippeimpfung auch eine Corona-Impfung erhalten möchten, buchen Sie bitte zunächst einen freien Corona-Impftermin.

Am Ende dieser Buchung können Sie einen zeitgleichen Termin für die Grippeimpfung hinzufügen. Beide Impfungen werden dann beim selben Termin durchgeführt.

Bitte beachten Sie:

Die Kombination beider Impfungen ist nur ausgehend von einem Corona-Impftermin buchbar – nicht umgekehrt.

Für die Grippeimpfung muss zusätzlich der separate Anamnese- und Einwilligungsbogen ausgefüllt werden.

Unterlagen vorab online ausfüllen

Nach Ihrer Online-Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Darin finden Sie im blauen Kasten den Link: „Hier klicken: Dokumente einsehen oder hochladen“

Über diesen Link können Sie den Anamnese- und Einwilligungsbogen bereits online ausfüllen und speichern.

Sie müssen den Bogen nicht selbst ausdrucken. Wir drucken das ausgefüllte Dokument vor Ort aus, sodass Sie es beim Termin nur noch unterschreiben müssen.

In der Bestätigungsmail finden Sie außerdem einen Aufklärungsbogen. Bitte lesen Sie diesen vor Ihrem Termin aufmerksam durch und bestätigen Sie dies anschließend auf dem Anamnesebogen. Auch der Aufklärungsbogen muss nicht ausgedruckt werden.

Welche Grippeimpfstoffe verwenden wir?
Unter 60 Jahre: Flucelvax

Für Patientinnen und Patienten unter 60 Jahren verwenden wir den trivalenten Grippeimpfstoff Flucelvax.

Flucelvax wird zellbasiert hergestellt und ist frei von Hühnereiweiß.

Die klassischen, auf Hühnereiern basierenden Impfstoffe wie beispielsweise Xanaflu, Influvac oder Vaxigripp verwenden wir in dieser Saison nicht.

Ab 60 Jahre: Fluad

Für Patientinnen und Patienten ab 60 Jahren verwenden wir den adjuvantierten trivalenten Grippeimpfstoff Fluad.

Voraussetzungen für die Impfung

Damit wir einen sicheren und reibungslosen Ablauf gewährleisten können, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Kein akuter Infekt mit Fieber über 38,5 °C, einschließlich einer akuten Corona-Infektion
  • Keine bekannte Allergie gegen Bestandteile des Impfstoffs – bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vor Ihrem Termin in der Apotheke.
  • Keine operativen Eingriffe innerhalb der folgenden drei Tage
  • Keine Schwangerschaft – Impfungen während einer Schwangerschaft sind bei uns nur in Ausnahmefällen möglich. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt mit uns auf.
Bitte zum Impftermin mitbringen
  • Versichertenkarte – bei gesetzlich Versicherten erforderlich
  • Impfausweis, sofern vorhanden – falls Sie keinen Impfausweis besitzen, stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Ersatzbescheinigung aus.
  • Anamnese- und Einwilligungsbogen – bitte möglichst vorab über den Link in Ihrer Bestätigungsmail online ausfüllen. Ein eigener Ausdruck ist nicht erforderlich.
Informationen für Privatversicherte

Privatversicherte, die die Kosten bei ihrer Krankenversicherung einreichen möchten, sollten die Erstattungsmöglichkeit vorab mit ihrer Versicherung klären. Nach unserer bisherigen Erfahrung ist eine Erstattung bei vielen Versicherungen unkompliziert möglich.

Die Kosten für die Grippeimpfung betragen:

  • 40 € für die Normaldosis für Personen unter 60 Jahren
  • 55 € für die Impfung mit Fluad für Personen ab 60 Jahren

Die Preise verstehen sich einschließlich Impfstoff und Impfdienstleistung. Der Impfstoff muss weder separat gekauft noch mitgebracht werden.

Sie erhalten von uns einen Abrechnungsbeleg, auf dem sowohl die Impfdienstleistung als auch der Impfstoff einschließlich der entsprechenden Impfziffer ausgewiesen sind.

Zum Vergleich: Für eine Grippeimpfung in einer Arztpraxis können nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) höhere Kosten entstehen. Diese liegen bei etwa ab 45 € für die Normaldosis beziehungsweise ab 70 € für eine Hochdosisimpfung.

Bitte bringen Sie keinen eigenen Impfstoff zum Impftermin mit.

Zusätzliche Impfmöglichkeit am KIT

Die Impfaktion im Studentenhaus am KIT ist öffentlich zugänglich. Sie müssen weder am KIT studieren noch dort beschäftigt sein. Nutzen Sie diese Impfmöglichkeit gerne!

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung: (07 21) 955 02 60

PDF zum Download: Datenschutzinformation zu Schutzimpfungen in der Apotheke (Grippe und COVID-19)